Kosten

Was bedeutet Verhaltenstherapie?

Im Mittelpunkt der Verhaltenstherapie steht das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Gedanken, Gefühlen und Verhalten. Aufbauend darauf werden Strategien entwickelt, um den Umgang mit Belastungen zu verbessern und Veränderung zu fördern. 

Eine Behandlung erfolgt individuell und angepasst an die Bedürfnisse und Ziele des Kindes bzw. Jugendlichen. Wenn es inhaltlich sinnvoll ist, finden regelmäßig Eltern- bzw. Familiengespräche statt (s. Ablauf).

Wichtig: Es braucht vor dem ersten Termin die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Diese schicke ich Ihnen vorab per E-Mail zu. Ab dem 15. Geburtstag dürfen Jugendliche im Einzelfall eine Psychotherapie ohne Wissen der Sorgeberechtigten aufsuchen. 

Kostenübernahme

Ich besitze keinen Kassensitz, um direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechen zu können. 
Die Kosten richten sich an die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Eine Übersicht der Ziffern nach dem 01.07.2024 finden Sie hier: https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/

In meiner Praxis habe ich folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Privatversicherten ist je nach Tarif sehr unterschiedlich geregelt. I.d.R. werden die Kosten für eine Psychotherapie vollständig übernommen. Jedoch empfiehlt es sich - vor dem Erstgespräch - Kontakt zu der Versicherung aufzunehmen und die Konditionen des Tarifes zu erfragen. Gerne schicke ich Ihnen hierfür eine Checkliste zu. Die Kosten richten sich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungen werden direkt an Sie verschickt und können im Anschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Selbstzahlende

Aus unterschiedlichen Gründen wünschen sich Eltern, dass die Kosten für eine Psychotherapie selbst getragen werden. In diesem Fall ist ein schneller Beginn ohne Formalitäten möglich und die Krankenkasse erhält keine Meldung über die Psychotherapie. Die Kosten richten sich ebenfalls an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungen werden direkt an Sie verschickt und nicht an die Krankenkasse gemeldet. 

Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen

Wenn Sie bei niedergelassenen Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen mit Kassensitz keinen Psychotherapieplatz bekommen oder dieser mit einer unzumutbaren Wartezeit verbunden wäre, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Sie haben daher nach § 13 Absatz 3 SGB V einen Anspruch auf ein Kostenerstattungsverfahren. Dies ist bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit gleicher Qualifikation möglich, auch ohne Kassenzulassung. Bitte informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. 

01

Wie ist der genaue Ablauf?

Erstgespräch 

Ich freue mich Sie bzw. Dich kennenzulernen!

In einem gemeinsamen Erstgespräch können wir Ihr bzw. Dein Anliegen besprechen. Wir finden gemeinsam heraus, ob und in welchem Umfang eine Diagnostik bzw. psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll und notwendig ist.

Ein Erstgespräch dauert 60 Minuten. Die Kosten richten sich nach GOP/GOÄ und werden mit der Ziffer 812A (2x Psychotherapeutische Sprechstunde: 134,06 Euro, 50 Min.) und 817A (Beratung von Bezugspersonen: 24,13 Euro) berechnet. 

 
Zur Terminabsprache melden Sie sich bitte per E-Mail. Ich melde mich so schnell wie möglich zurück!

02

Diagnostik

Nach dem Erstgespräch folgt i.d.R. eine ausführliche Diagnostik. Der Umfang und die Kosten einer Diagnostik unterscheiden sich je nach Anliegen. Gerne kläre ich Sie hierüber im gemeinsamen Erstgespräch auf! Die Kosten werden gemäß GOP/GOÄ berechnet.

03

Behandlung (Einzel- oder Gruppentherapie)

Meistens finden im Verhältnis von 1:4 Familien- bzw. Elterngespräche statt. Die Anzahl der Sitzungen hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bzw. 24 Sitzungen. Darauf aufbauend kann bei Bedarf eine Langzeittherapie beginnen.

Die Kosten gemäß GOP/GOÄ für eine Einzelsitzung werden i.d.R. im 2,3x-fachen Satz mit 134,06 Euro berechnet (Ziffer 812A: Psychotherapeutische Kurzzeittherapie). 

Die Kosten gemäß GOP/GOÄ für eine Gruppensitzung betragen i.d.R. im 2,3-fachen Satz 67,03 Euro für 50 Min. bzw. 134,06 Euro für 100 Min. Gruppentherapie/Elterngruppe (Ziffer 812A: Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie).

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